Folgende Angebote finden in der ersten Sommerferienwoche statt. Die Anmeldung beginnt am 24. April 2023.
„Ferienstadt“ im Freizeitzentrum Süd in Kooperation mit
– Offene Tür Herbertzstraße
– Stahlnetz
– Mobifant
– JoJo
Teilnehmen können Schulkinder bis einschließlich zwölf Jahre, an einigen Orten auch bis einschließlich 14 Jahre. Kinder, die bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt werden, sind ab dem 1. August dieses Jahres Schulkinder und dürfen daher ab diesem Tag für die Ak-tivwochen angemeldet werden.
Anmeldungen sind für zwei und in den Sommerferien für drei Wochen möglich. Die Wochen können individuell zusammengestellt werden. Die Anmeldungen erledigt die Volkshochschule Krefeld für den Veranstalter.
Die Anmeldenummern und verbindlichen Regelungen sind im jeweiligen Flyer ersichtlich.
Vorrangige Plätze für Pflegekinder stehen jeweils eine Woche vor dem ersten Anmeldetag zur Verfügung.
Die VHS Krefeld hält folgende Anmeldemöglichkeiten vor:
Eine Anmeldung kann innerhalb von 14 Tagen kostenfrei widerrufen werden. Nach Ablauf dieser vierzehntägigen Widerrufsfrist ist eine schriftliche Abmeldung bis sechs Werktage vor Beginn der Maßnahme mit einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro möglich. Der Differenzbetrag zwischen der Bearbeitungsgebühr und einer bereits gezahlten Eigenbeteiligung wird erstattet.
Eine inhaltliche Beratung zur Anmeldung, den Einrichtungen und den Angeboten erfolgt bei Bedarf. Um eine passende Veranstaltung für Kinder mit Behinderungen zu finden, wird stets gebeten, sich vorher beraten zu lassen. Kontaktdaten siehe unten.
Die Veranstaltungen gelten in der VHS als Schülerkurse. In diesen sind Familienkarten- und Schülerermäßigung bereits berücksichtigt.
Die Kosten für die Teilnahme an den Sommerferien sowie an der 2. Herbstferienwoche betragen jeweils 37 Euro. Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie sowie Bezieher*innen von Grundsicherung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (bei Vorlage der aktuellen Bescheinigung) betragen die entsprechenden Kosten 28,00 Euro.
Die Kosten für die Teilnahme an den Osterferien sowie an der 1. Herbstferienwoche betragen, aufgrund der vier Tage Wochen, jeweils 29,60 Euro.
Für das zweite und jedes weitere Kind einer Familie und Bezieher*innen von Grundsicherung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (bei Vorlage der aktuellen Bescheinigung) betragen die entsprechenden Kosten 22,40 Euro für die Verpflegung.
Nach der Anmeldung kann ein Antrag auf Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gestellt werden für die eventuelle (anteilige) Übernahme der Sachkosten (Einzelfallprüfung).
Zahlungsmöglichkeiten:
Bareinzahlung, EC-Cash oder Lastschriftverfahren.
Zahlungen werden spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung abgebucht bzw. müssen eingegangen sein. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Beschäftigungsförderung
Von-der-Leyen Platz 1, 47798 Krefeld
Telefon: 02151 / 86 – 32 73 oder 02151 / 86 – 37 66
E-Mail: 51krefelderferien@krefeld.de